Der Weg zum Zahnarzt / Zahnärztin

Ist das Studium im Bereich der Zahnmedizin erfolgreich abgeschlossen, ändert ich die Berufsbezeichnung in Zahnarzt / Zahnärztin. Beendet man das Studium in Deutschland, ist eine gültige Berufszulassung nötig, um den Beruf ausüben zu dürfen. Schließt man neben dem Studium auch eine Approbation ab, ist es möglich sich im Bereich der Zahnmedizin selbstständig zu machen. Erlangt man eine Berufserlaubnis, ist diese meist auf einen Ort oder auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Im östlichen Teil Deutschlands, werden Zahnärzte auch oft als Stomatologen bezeichnet. Der Beruf des Zahnarztes gehört sowohl in Deutschland als auch in Österreich zu den freien Berufen. Übt man diese Berufung aus, erwartet einen ein breites Spektrum an unterschiedlichen Fachgebieten.

Ablauf des Studiums und weitere Entscheidungen

Dabei kann es sich um die Bereiche der Prävention, der Diagnose oder auch der Behandlung von Erkrankungen im Mund- und Kieferbereich handeln. Entscheidet man sich dazu, diese berufliche Richtung einzuschlagen, durchläuft man zehn Semester. Das Zahnmedizinstudium ist in jeweils fünf Semester gegliedert, wobei sich der eine Teil mit den vorklinischen Bereichen beschäftigt und der andere Teil von dem klinischen Teil handelt. Möchte man Zahnarzt werden, müssen unterschiedliche Vorprüfungen abgelegt werden, um an der finalen zahnärztlichen Prüfung teilnehmen zu können.

Um an einer wissenschaftlichen Hochschule das Studium der Zahnmedizin antreten zu können, benötigt man einen vorgegebenen Notendurchschnitt, um sich für dieses Fach eintragen zu können. Möchte man nach dem bestandenen Studium eine Approbation erhalten, bekommt man diese, wenn der gestellte Antrag angenommen wurde. Der Großteil der Absolventen, nennen sich letztendlich Dr. med. dent. Erhält man eine Approbation, hat man die offizielle Erlaubnis, seine Berufung ausüben zu dürfen.

 

Zu Beginn jeder Berufsausübung, wird jedem Zahnarzt / Zahnärztin eine Zahnärztekammer zugeteilt, welche für die Berufsaufsicht zuständig ist. Ausschlaggebend für die Zuteilung ist der Wohnsitz des Zahnarztes, sowie der Standort der Zahnarztpraxis, je nachdem wo sich diese befinden, wird die passende Zahnärztekammer zugeordnet. Arbeitet man als Zahnarzt / Zahnärztin, erwartet einen ein breit gefächertes Leistungsspektrum, wo für jede Vorliebe das passende dabei ist. Je präziser der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin arbeitet, desto besser können Erkrankungen erfasst und in naher Zukunft erfolgreich behandelt werden, damit der Patient wieder Schmerzfrei ist.