Ein Heil- und Kostenplan (HKP) für zahnärztlich-prothetische Leistungen stellt eine geplante Zahnersatz-Versorgung und deren voraussichtliche Kosten detailliert dar.
Entwickeln Sie vor der Behandlung des Patienten einen Behandlungs- und Kostenplan. Der Plan beschreibt die zu erwartenden Kosten und den Behandlungsprozess und ist in zwei Seiten unterteilt. Der Behandlungs- und Kostenplan dokumentiert, welche Zähne fehlen und welche Behandlungen in Planung sind. Der Rehabilitations- und Spesenplan hat dabei zwei Ziele. Das erste Ziel besteht darin, die Kosten auf diese Weise darzustellen, damit der Plan die Patientenkosten abschätzen kann. Der Kostenvoranschlag wird vor der Behandlung der zuständigen Krankenkasse übergeben. Je nach Anwendungsgebiet kann dies dem Patienten eine grobe Vorstellung davon geben, welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und welche Kosten der Patient tragen muss. Sofern kein triftiger Grund vorliegt, übernimmt die der Krankenkasse die Kosten für kosmetische und unnötige Operationen in den meisten Fällen jedoch nicht.Die Kostenschätzung verbessert die Kostentransparenz erheblich.
Die Kostenschätzung kann die Kostentransparenz verbessern und das Verständnis der anfallenden Kosten erleichtern. Gesetzliche und private Versicherungsnehmer haben Behandlungs- und Kostenpläne. Die Plankosten müssen möglichst genau beschrieben werden, um die Kosten genau zuordnen zu können. Das zweite Ziel der Behandlungs- und Kostenplanung besteht darin, einen genauen Behandlungsplan für den Patienten zu entwickeln. Ausgangspunkt für die Behandlungs- und Kostenplanung ist die Diagnose des gesamten Gebisses. Dieses Ergebnis hat zu einem auf den Patienten zugeschnittenen Behandlungsplan geführt. Mit der Einführung des festen Zuschusssystems basieren Zuschüsse nun auf Umfrageergebnissen statt auf Verarbeitung. Erklärt der Zahnarzt die Kosten und Befunde jedoch ausführlich, weiß die Krankenkasse sofort, welche Kosten sie zu tragen hat. Der Diagnoseplan muss in den Zeilen „Standardpflege“ und „Behandlungsplan“ dabei genau ausgefüllt werden. Nach der Restauration des Zahnes werden dann die aktuellen Befunde in den Vertrag aufgenommen. Diese Ergebnisse sind demnach der Ausgangspunkt für die zukünftige Behandlung. Benötigt der Patient aber eine über die Regelversorgung hinausgehende Behandlung, bitte in der Zeile „Behandlungsplan“ vermerken. Hier werden auch die geschätzten Zahntechnik- und Materialkosten eingetragen. Handelt es sich dabei zum Beispiel um eine Prothese, muss das Zahnlabor auch diese Kosten schätzen.