Ein Heil- und Kostenplan (HKP) für zahnärztlich-prothetische Leistungen stellt eine geplante Zahnersatz-Versorgung und deren voraussichtliche Kosten detailliert dar.
Entwickeln Sie vor der
Behandlung des
Patienten einen
Behandlungs- und Kostenplan. Der Plan beschreibt die zu erwartenden Kosten und den Behandlungsprozess und ist in zwei Seiten unterteilt. Der Behandlungs- und Kostenplan dokumentiert, welche
Zähne fehlen und welche
Behandlungen in Planung sind. Der Rehabilitations- und Spesenplan hat dabei zwei Ziele. Das erste Ziel besteht darin, die Kosten auf diese Weise darzustellen, damit der Plan die Patientenkosten abschätzen kann. Der Kostenvoranschlag wird vor der
Behandlung der zuständigen Krankenkasse übergeben. Je nach Anwendungsgebiet kann dies dem
Patienten eine grobe Vorstellung davon geben, welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und welche Kosten der
Patient tragen muss. Sofern kein triftiger
Grund vorliegt, übernimmt die der
Krankenkasse die Kosten für kosmetische und unnötige Operationen in den meisten Fällen jedoch nicht.
Die Kostenschätzung verbessert die Kostentransparenz erheblich.
Die
Kostenschätzung kann die Kostentransparenz verbessern und das Verständnis der anfallenden Kosten erleichtern. Gesetzliche und private Versicherungsnehmer haben Behandlungs- und Kostenpläne. Die Plankosten müssen möglichst genau beschrieben werden, um die Kosten genau zuordnen zu können. Das zweite Ziel der Behandlungs- und Kostenplanung besteht darin, einen genauen Behandlungsplan für den
Patienten zu entwickeln. Ausgangspunkt für die Behandlungs- und Kostenplanung ist die
Diagnose des gesamten Gebisses. Dieses Ergebnis hat zu einem auf den
Patienten zugeschnittenen Behandlungsplan geführt. Mit der Einführung des festen Zuschusssystems basieren Zuschüsse nun auf Umfrageergebnissen statt auf Verarbeitung.
Erklärt der
Zahnarzt die Kosten und Befunde jedoch ausführlich, weiß die Krankenkasse sofort, welche Kosten sie zu tragen hat. Der Diagnoseplan muss in den Zeilen „Standardpflege“ und „Behandlungsplan“ dabei genau ausgefüllt werden. Nach der
Restauration des Zahnes werden dann die aktuellen Befunde in den Vertrag aufgenommen. Diese Ergebnisse sind demnach der Ausgangspunkt für die zukünftige
Behandlung. Benötigt der
Patient aber eine über die Regelversorgung hinausgehende
Behandlung, bitte in der Zeile „Behandlungsplan“ vermerken. Hier werden auch die geschätzten
Zahntechnik- und Materialkosten eingetragen. Handelt es sich dabei zum Beispiel um eine
Prothese, muss das Zahnlabor auch diese Kosten schätzen.
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